Jedes dritte Unternehmen ignoriert neue Datenschutzgrundverordnung

Der großen Mehrheit der Unternehmen in Deutschland drohen in wenigen Monaten Millionen-Bußgelder. Am 25. Mai 2018 müssen nach einer zweijährigen Übergangsfrist die Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) umgesetzt sein. Doch nur eine Minderheit wird diesen Termin einhalten können.

Selbst von den Unternehmen, die sich aktuell mit der DS-GVO beschäftigen, gehen nur 19 Prozent davon aus, dass sie die Vorgaben der Verordnung zu diesem Datum vollständig umgesetzt haben. Weitere 20 Prozent erwarten, dass sie die Anforderungen zum größten Teil erfüllen werden. Mehr als jedes zweite dieser Unternehmen (55 Prozent) sagt, in acht Monaten werde die Umsetzung nur teilweise erfolgt sein. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung des Bitkom.

 

Nur 13 Prozent haben angefangen

Aktuell haben sogar erst 13 Prozent der Unternehmen erste Maßnahmen zur Umsetzung der DS-GVO begonnen oder abgeschlossen. Vor einem Jahr lag der Anteil bei 8 Prozent, viel passiert ist seitdem also nicht. 49 Prozent beschäftigen sich derzeit mit dem Thema. Jedes dritte Unternehmen (33 Prozent) gibt an, sich bislang noch überhaupt nicht mit den Vorgaben der Verordnung beschäftigt zu haben.

Von den Unternehmen, die sich bereits mit der DS-GVO beschäftigt haben, sagt rund die Hälfte (47 Prozent), dass sie bisher höchstens 10 Prozent aller notwendigen Arbeiten erledigt hat. Nur 3 Prozent gehen davon aus, dass sie mehr als die Hälfte der Aufgaben abgearbeitet haben.

Voraussetzungen sind oft nicht gegeben

Selbst grundlegende organisatorische Voraussetzungen für den Datenschutz im Unternehmen fehlen häufig. So geben 42 Prozent der Unternehmen an, dass sie kein sogenanntes Verfahrensverzeichnis haben, in dem die internen Prozesse für die Verarbeitung personenbezogener Daten dokumentiert sind.

Die Unternehmen, die sich mit der DS_GVO beschäftigt haben oder dies noch tun wollen, nennen als größte Herausforderungen bei der Umsetzung den schwer abzuschätzenden Aufwand (52 Prozent), Rechtsunsicherheit (43 Prozent) und mangelnde praktische Umsetzungshilfen (32 Prozent). Entsprechend wünschen sich 28 Prozent Auslegungshilfen der Verordnung durch die EU-Kommission, 27 Prozent hätten gerne Praxisleitfäden und 16 Prozent Handreichungen von den Aufsichtsbehörden.

 

Bitkom-Umfrage zur neuen Datenschutzgrundverordnung

Quelle: BITKOM e.V.